Amtsgericht Schmallenberg

Das Amtsgericht Schmallenberg ist ein Gericht der „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ [ 1 ]

1. Heutiges Amtsgerichtsgebäude

Das heutige Amtsgerichtsgebäude wurde 1846 als „Rath- und Schulhaus“ gebaut. Erst 1889 zog das Amtsgericht in das Gebäude ein. Gleichzeitig wechselte das Rathaus in ein neues Amtsgebäude in Fredeburg. Die Schule erhielt 1911 ein eigenständiges Gebäude, so dass seitdem das Amtsgericht allein dieses Gebäude nutzt.

Schwere Brandschäden zum Ende des Zweiten Weltkrieges machten das Gebäude unbenutzbar und vernichteten viele Akten. Wiederaufbau und Renovierung wurden 1949 abgeschlossen. Das Amtsgericht kehrte in das Gebäude zurück.

Das Dienstgebäude wurde im klassizistischen Baustil errichtet und repräsentiert auch heute den Typ der öffentlichen Gebäude im Regierungsbezirk Arnsberg, der für die Preußische Bezirksregierung kennzeichnend war.

Als erstes Gebäude der Stadt Schmallenberg wurde es 1985 unter Denkmalschutz gestellt.

Seit 1995 beherbergt das Amtsgerichtsgebäude im Dachgeschoss das Gerichtsmuseum Bad Fredeburg.


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Das Amtsgericht befindet sich im Ortsteil Bad Fredeburg, Im Ohle 6.

2. Symmetrische Frontgestaltung mit Giebeldreieck des klassizistischen Bauwerks

Das Dienstgebäude wurde Mitte des 19. Jahrhunderts im klassizistischen Baustil errichtet. Die 7-achsige Bauweise und das Gurtgesims gliedern die Außenwand des Gebäudes in symmetrische Abschnitte. Die Vorderseite des Gebäudes besitzt dadurch eine regelmäßige Fensterverteilung. 

Das Gurtgesims zwischen dem 1. und dem 2. Stockwerk trägt die Aufschrift „Amtsgericht“. Das Tympanon des Flachgiebels enthält das Wappen der Stadt Fredeburg, seit 1995 Bad Fredeburg, die heute nicht mehr selbstständig, sondern seit 1975 Teil der Stadt Schmallenberg ist.

3. Wappen der Stadt Fredeburg

Die Bruchstein-Vorkommnisse nahe der Stadt Fredeburg wurden für eine massive Bauweise des Gebäudes genutzt. Die zwei Hauptetagen, rund 25 m lang und 15 m tief, haben eine lichte Höhe von etwa 3,70 m. Im 1. Hauptgeschoss beträgt die Mauerstärke rund 0,67 m. Das Gebäude erhielt einen mit Schiefer gedeckten doppelt-stehenden Dachstuhl und gerade heraufgehende Giebel.

Damit die Freitreppe nicht zu hoch wurde, wurde die Hälfte der erforderlichen Stufen bis zur Plinthe (dem Bausockel) in das Innere gelegt. 

Die Fenster der Gefängnisse im Souterraine wurden mit Sandstein-Zargen und eisernen Stangen versehen. Auch die Sohlbänke sämtlicher Fenster wurden aus Sandstein hergestellt. 

4. Gebäude um 1900 (Datum unbekannt)

Das repräsentative Erscheinungsbild des Gebäudes spiegelt den Typ der öffentlichen Gebäude im Regierungsbezirk Arnsberg wider, der in der Zeit nach der Einführung der Preußischen Bezirksregierung kennzeichnend war.

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5. Ansicht des Gebäudes vor 1900
  • 20. 06. 1842 Submissionstermin für Rat- und Schulhaus
  • 20. 07. 1843 Grundsteinlegung
  • 15. 01. 1846 Fertigstellung des Gebäudes 
  • 1889 Amtsgericht in diesem Gebäude 
  • 1911 Auszug der Volksschule 
  • 09. 04. 1945 Zerstörung des Gebäudes durch Kriegseinwirkung
  • 22. 08. 1949 Einzug der Stadtsparkasse
  • 01. 12. 1949 Wiedereinzug des Amtsgerichtes
  • 02. 08. 1965 Stadtsparkasse bezieht eigenes Gebäude. 
  • 11. 07. 1985 Als 1. Gebäude der Stadt unter Denkmalschutz 

Das heutige Amtsgerichtsgebäude wurde als ‚Rath- und Schulhaus‘ geplant und sollte das kleinere Gebäude mit Schule, Bürgermeisterei und Königlichem Justizamt ersetzen, das erst 1829/30 am Kirchplatz erbaut worden war. Mit den Planungen für den größeren Neubau, der ebenfalls die Schule, die Verwaltung und das Justizamt zusammenführen sollte, wurde 1841 der Bau-Conducteur Hoffmann aus Nuttlar beauftragt. Die Baukosten sollten 9000 Taler betragen. Ein Jahr später, am 20.07.1842, wurde der Grundstein gelegt. Zwei größere Schulstuben für je circa 100 Kinder waren für die Schule vorgesehen, denn um 1840 gab es in Fredeburg 150 schulpflichtige Kinder. Ein eigener Eingang an der nördlichen Giebelseite führte zu den Schulstuben, die keine Verbindung mit den übrigen Räumen des Gebäudes hatten. Im Unterbau oder Souterraine des Gebäudes sollten Polizei- und Gerichtsgefängnisse nebst Wachtstube und eine Spritzen-Remise untergebracht werden. Das 1. Hauptgeschoss enthielt außer den Schulräumen das Bürgermeisterzimmer, ein Registratur-Zimmer, das Deposital-Gewölbe mit eiserner Tür und eine Wohnstube für einen unverheirateten Unterbeamten des Gerichts, damit das Gebäude ständig bewohnt wurde. Das 2. Hauptgeschoss sollte vollständig für das Königliche Land- und Stadtgericht bestimmt sein. Auf dem Dachboden wurden zwei Giebelstuben angelegt, die zur Aufbewahrung abgelegter Akten genutzt werden sollten. Der übrige große Dielenbodenraum konnte zur Aufbewahrung von Brennholz und Pfand-Objekten genutzt werden.

6. Handzeichnung von der Lage der Baustelle des Rathauses 1842 (Stadtarchiv Schmallenberg D 635)

1846 war das Gebäude ‚Im Ohle 6‘ fertiggestellt und bezugsfertig. Das Amtsgericht zog aber erst 1889 ein und teilte sich dann das Gebäude mit der Volksschule. Bis dahin blieb es im ehemaligen Rathaus am Kirchplatz (Haus Siepe). Ein Amtshaus war weiter unten im Ohle errichtet worden, das 1888 die Verwaltung, also das Rathaus, aus dem Gebäude aufnahm. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde ein neues Schulgebäude gebaut, so dass ab 1911 das Gebäude allein vom Amtsgericht genutzt werden konnte. Im Volksmund wird das Gebäude heute noch Rathaus genannt.

7. Ortsmitte von Fredeburg 1913 mit Amtsgericht

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebäude stark zerstört: Nachdem die Straßenkämpfe ausgeklungen waren, fiel es am 9. April 1945 einem Brand zum Opfer. Sämtliche Grundbücher des Amtsgerichtsbezirks Fredeburg, die Erbhöferollen, Testamente und die öffentlichen Register blieben aber unversehrt, denn die massiven Wände und der feuersichere Grundbuchraum im 2. Stockwerk blieben erhalten. Allerdings verbrannten die meisten Akten, davon sämtliche Prozessakten, Grundbuchakten und Nachlass-Sachen.

8. Aufnahme 1945 nach der Brandzerstörung

Nach dem Kriegsende wurde das Amtsgericht bis 1949 im Katasteramt Im Ohle untergebracht.  In den Nachkriegsjahren wurde das zerstörte Gebäude wiederhergestellt. Die Stadtsparkasse zog am 22.08.1949 in das Gebäude ein. Am 1. Dezember 1949 kehrte das Amtsgericht zurück, und zwei Tage später konnte das wiederhergestellte Gebäude offiziell an die Justizbehörde übergeben werden.

Die Stadtsparkasse bezog am 02.08.1965 ein eigenes Gebäude. Im gleichen Jahr, am 02.12.1965, unterzeichneten die Stadt Fredeburg und das Land NRW einen Kaufvertrag über das Amtsgerichtsgebäude.

9. Ostseite mit ehemaliger Spritzenremise, die zwischen 1842 u. 1849 erbaut wurde. Sie wurde nach 1967 abgerissen

Als erstes Gebäude der Stadt Schmallenberg wurde es am 11.07.1985 unter Denkmalschutz gestellt. Zwischen 1991 und 1994 erfolgten umfangreiche Renovierungsarbeiten, so dass am 15. Januar 1996 das 150-jährige Jubiläum des Gebäudes gefeiert werden konnte. 

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Dieses in Nordrhein-Westfalen einzigartige Museum zeigt Requisiten aus der Justizgeschichte. Es gibt zum Beispiel eine Gefängniszelle mit originalem Inventar, einen historischen Richterstuhl, alte Büroeinrichtungen und eine Bibliothek.

Das Gerichtsmuseum Bad Fredeburg befindet sich im Dachgeschoss des Amtsgerichtsgebäudes Bad Fredeburg, Im Ohle 6.

Es finden regelmäßige Führungen statt. Bitte melden Sie sich unter www.gerichtsmuseum.com an.

Video 1: Impressionen vom Gerichtsmuseum
10. Blick ins Gerichtsmuseum
11. Arbeitsplatz eines Richters

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Das Amtsgericht ist zuständig für die Stadt Schmallenberg nebst allen dazugehörigen Ortschaften. Der Gerichtsbezirk umschließt damit das städtische Gebiet von 303 km2 mit rund 25 000 Einwohnern.

Das AG Schmallenberg gehört zu den 10 Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Arnsberg, für den die Staatsanwaltschaft Arnsberg zuständig ist. 

Übergeordnete Behörden sind das Landgericht [2] Arnsberg und das Oberlandesgericht[3] Hamm als Mittelbehörde [4].

Bild 12: Landgerichtsbezirk

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Fredeburg besitzt eine über 700 Jahre alte Gerichtsbarkeit. Schon 1301 belegten die Erbauer der Burg Fredeburg, die Edelherren von Bilstein, einen Fredeburger mit dem Titel ‚Greve“‘, was so viel wie „Dorfrichter“ heißt. 

1423 erhielt Fredeburg ein eigenes Stadtgericht. Es war für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.

Zwischen 1439 und 1540 gab es in Fredeburg ein Femegericht: Die Gerichtsverhandlungen nach germanischem Recht wurden unter freiem Himmel an einem zentralen Ort abgehalten, der durch einen markanten Baum betont wurde, meist einer Eiche oder Linde.

Bei dieser speziellen Form der Rechtskultur westfälischer Gerichte wurde die hohe Gerichtsbarkeit ausgeübt, d.h. die Gerichte konnten wie der König selbst über Leben und Tod urteilen und das Urteil „Tod durch Hängen“ sofort ausführen. Dieser Gerichtsplatz oder Freistuhl befand sich in Fredeburg auf dem Königsplätzchen „Zwischen den Pforten“ westlich des Ortes, heute noch erkennbar an einer großen Linde direkt an der B511.

13. Femelinde an der B511, gepflanzt 1926

Für die niedere Gerichtsbarkeit, die zivilrechtlichen Belange, waren Gogerichte zuständig.

Nach 1540 wurde die Zweigleisigkeit von Frei- oder Femegericht und Gogericht aufgehoben. Todesstrafen, Haftstrafen und bei geringeren Vergehen das Sperren in den Narrenkasten erfolgten durch die Stadt.

 Nach 1806 wurde unter hessischer Regierung eine neue Organisation der Rechtspflege umgesetzt. Fredeburg wurde Sitz des neuen Amtes Fredeburg, des sog. Justizamtes. Zu ihm gehörten das bisherige Gericht und die Stadt Fredeburg, die Stadt Schmallenberg, das Gericht Bödefeld und das Patrimonialgericht (gutsherrschaftliche Gerichtsbarkeit) Oberkirchen. 

Das Gerichtswesen in Fredeburg änderte sich wieder mit der Neuordnung durch den Wiener Kongress 1815. Es erhielt eine typische preußische Prägung, indem das Preußische Allgemeine Landrecht und die Gerichtsordnung eingeführt wurden. Mit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht wurde das Zivilrecht, das Strafrecht und auch in weiten Teilen das öffentliche Recht neu geregelt. Das Prinzip der Freiheitsstrafe wurde eingeführt. Prügel-, Zuchthaus- und Todesstrafen wurden beibehalten.  

Das Gericht in Fredeburg war im ‚Amtsschreiber‘s Haus‘ in der Hochstraße untergebracht, heute das Teipel-Haus. 1830 bezog das Gericht einen Neubau am Kirchplatz (Siepe-Haus), bis es 1889 in das heutige Gebäude einzog (siehe Geschichte des Gebäudes). 

14. Amtsgerichtsgebäude vor dem Zweiten Weltkrieg

1849 wurden Verwaltung und Justiz getrennt. Zunächst wurde das Land- und Stadtgericht in eine Kreisgerichts-Deputation [5] umgewandelt, ein Jahr später die Kreisgerichtsdeputation in zwei Kreisgerichtskommissionen [6].

1860 wurde ein Schiedsgericht (Friedensgericht) gegründet. Hier mussten streitende Parteien einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor das ordentliche Gericht angerufen wurde. 

Mit der Reichsjustizreform 1879 wurden im Deutschen Reich vier wesentliche Gesetze [7] verabschiedet, die eine Rechtsvereinheitlichung für die ordentliche Gerichtsbarkeit bedeuteten und überwiegend heute noch gelten. Mit diesen Gesetzen wurde das viergliedrige Gerichtswesen eingeführt (Amts-, Land-, Oberlandes- und Reichsgericht, heute Bundesgerichtshof). Fredeburg erhielt ein Amtsgericht mit zwei Richtern.

Da nach dem Brand des Amtsgerichtsgebäudes in den ersten Nachkriegstagen 1945 das Innere des Gebäudes zerstört war, wurden Dokumente aus dem feuersicheren Raum in dem Katasteramtsgebäude im unteren Ohle untergebracht. Im Amtsgericht beschränkte sich die Betätigung auf Beurkundungen, soweit diese möglich waren. 

Offizielle Wiedereinführung der Gerichtsbarkeit erfolgte am 8. August 1945 im festlich geschmückten Speisesaal des Hauses Monika (heutiges Pflegezentrum). Für die folgenden Jahre bis zur Instandsetzung des Amtsgerichtsgebäudes 1949 wurde das Amtsgericht im Katasteramt untergebracht.

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Das Amtsgericht ist in Deutschland die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Organisation unterliegt den Ländern. Bestimmte Aufgaben können bezirksübergreifend bei bestimmten Amtsgerichten gebündelt werden.

Das Amtsgericht Schmallenberg ist zurzeit im richterlichen Dienst mit einer Richterin am Amtsgericht und einem Direktor des Amtsgerichts besetzt.

Aufgaben des AG:

A)    Strafrechtspflege (Beispiele)

Das Amtsgericht Schmallenberg ist als erstinstanzliches Gericht für Strafsachen zuständig, soweit keine Sonderzuständigkeit (z.B. Verbrechen) besteht und die Straferwartung nicht mehr als zwei Jahre beträgt (Ausnahmen möglich).

Nach verschiedenen Verfahrensabläufen bei der Staatsanwaltschaft und des Gerichts kann es durch das Gericht zu einer Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens kommen.

Angeklagte sind grundsätzlich verpflichtet, zum Hauptverhandlungstermin zu erscheinen. Andernfalls riskieren sie einen Haftbefehl, der auch z.B. bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr möglich ist. Daher verfügt auch das Amtsgericht Schmallenberg über eine besonders gesicherte Vorführzelle. Hauptverhandlungen sind im Regelfall öffentlich.

Jugendliche erhalten in einem Strafverfahren durch den Jugendrichter eine maximale Jugendstrafe von 1 Jahr. Der Erziehungsgedanke prägt das gesamte Verfahren. Neben Weisungen und Auflagen (z.B. eine Geldbuße oder Arbeitsauflagen) kommen auch Jugendarreste (Freizeitarrest, Dauerarrest bis max. 4 Wochen) in Betracht.

Strafverhandlungen gegen Jugendliche, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten, sind nicht öffentlich.

Mehr Informationen unter https://www.ag-schmallenberg.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Straf_uBussgeldsachen/index.php

B)    Zivilrechtspflege (Beispiele)

Zivilverhandlungen befassen sich mit Rechtsstreitigkeiten unter Bürgern, auch zwischen Bürgern und Stadt: Streit mit Handwerkern, Streit um den Nachlass, zwischen Vermieter und Mieter, zwischen Nachbarn, bei Verkehrsunfällen, … Hier übt die Zivilrichterin eine Dienstleistung an den Bürgern der Stadt aus.

Mehr Informationen unter https://www.ag-schmallenberg.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Zivilsachen/index.php

C)    Weitere Aufgabenfelder und Dienstleistungen betreffen (Beispiele)

  • Grundbuchamt – Grundbucheintragungen oder -änderungen z.B. aufgrund einer Erbfolge, im Sterbefall, bei Grundstückskauf; u.a.
  • Nachlassgericht – Nachlassregulierungen wie Testamentsprüfungen, Erbscheinausstellung
  • Landwirtschaftsgericht – z.B. Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen über das hoffreie Vermögen, Streitigkeiten im Rahmen der Höfeordnung oder von landswirtschaftlichen Pachtverträgen,… Das Gericht entscheidet mit drei Richtern: einem Berufsrichter und zwei landwirtschaftlichen Richtern.
  • Betreuungsabteilung – z.B. Bestellung von rechtlichen Betreuern; Vorsorgevollmachten
  • Zwangsvollstreckungen
  • Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle

u.v.m. siehe auch https://www.ag-schmallenberg.nrw.de/aufgaben/abteilungen/index.php

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Amtsgericht Schmallenberg: www.ag-schmallenberg.nrw.de

Gerichtsmuseum Bad Fredeburg: www.gerichtsmuseum.de

Benutzte Literatur

J.C. Festersen: Klein, aber fein – das Amtsgericht Schmallenberg, In: Stadt Schmallenberg, Schieferbergbau-Museum Schmallenberg-Holthausen (Hg.): Schmallenberger Sauerland Almanach 1990, S. 283 f.

J.C. Festersen: Das Amtsgericht in Bad Fredeburg – Lebendige Justiz in einem historischen Gebäude, In: Arbeitskreis Heimat (Hg.), Der Schwammklöpper – Fredeburger Heimatblätter, 8. Ausgabe, Januar 1997, S. 20ff.

Seite „Amtsgericht Schmallenberg“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. September 2018, 21:43 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Amtsgericht_Schmallenberg&oldid=180576217 (Abgerufen: 28. April 2021, 14:16 UTC)

Günter Schulte: „Bauverhandlungen des neuen Rathauses zu Fredeburg“, In: Arbeitskreis Heimat (Hg.), Der Schwammklöpper – Fredeburger Heimatblätter, 28. Ausgabe, 2017, S. 52 ff.

Seite „Kreisgericht (Preußen)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. März 2021, 12:59 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kreisgericht_(Preu%C3%9Fen)&oldid=209620060 (Abgerufen: 28. April 2021, 14:22 UTC)

Seite „Amtsgericht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. Mai 2021, 23:21 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Amtsgericht&oldid=211504793 (Abgerufen: 12. Mai 2021, 18:13 UTC)

Günter Schulte: Als Gerichtsort in der Diskussion – Bemühungen um den Verbleib des Amtsgerichtes in Fredeburg 1825/1826, In: Arbeitskreis Heimat (Hg.), Der Schwammklöpper – Fredeburger Heimatblätter, 7. Ausgabe, Januar 1996, S. 16ff.

Auszug aus der Liste der Baudenkmale (A) der Stadt Schmallenberg, lfd. Nr. 1, Eintrag vom 11.07.1985

H. Aufmhoff: 150-jähriges Jubiläum des Amtsgerichts-Gebäudes in Bad Fredeburg – Rückblick in die Gerichtsbarkeit, In: Arbeitskreis Heimat (Hg.): Der Schwammklöpper – Fredeburger Heimatblätter, 7. Ausgabe, Januar 1996, S. 22ff.

SGV Fredeburg – „Arbeitskreis Heimat“ (Hg.): A.K. Hömberg, Beiträge zur Geschichte der Stadt Fredeburg – Güter- und Schatzregister des Oberamts Fredeburg, Schmallenberg 2020.

Seite „Schandkorb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. Februar 2021, 18:45 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schandkorb&oldid=208775376 (Abgerufen: 5. Mai 2021, 23:06 UTC)

F.H. Hohmann: Die Feme und die Femlinde von Fredeburg. In: Der Schwammklöpper, Fredeburger Heimatblätter, Ausgabe 5, 1994

Eberhard Fricke: Die westfälische Veme im Bild. Münster 2002

H. Schiffer, R. Winkler: Tausend Jahre Schule. Stuttgart 2011

Alfred Bruns: Die Oberkirchener Hexenprotokolle, in: Hexen – Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland des Schieferbergbau-Heimatmuseums in Schmallenberg-Holthausen 18894, nach der Akte des Archivs der Freiherrn von Fürstenberg in Arnsberg-Herdringen /Sign. X-43-32)

Tobias A. Kemper: Die Hexenprozesse im Amt Fredeburg. Südwestfalen-Archiv 16. Jahrgang 16. Arnsberg 2016, S. 75 ff.

Tanja Gawlich: Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß und die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, in: Harm Klüthing (Hg.), Das Herzogtum Westfalen, Band 1, Münster 2009

Anke Graaf: Die verborgene Geschichte der Frauenarbeit, Weinheim, Basel 1983.

Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. Westf. Zeitschrift 131./132. Band / 1981/1982, Paderborn.

Stadtarchiv Schmallenberg, D 635: Bauverhandlung des neuen Rathauses zu Fredeburg 1842.


Bildnachweise:

1., 2., 3., 6., 10., 11., 12., 13:  privat

4.,5.,7.,8.,14.: Hubert Gierse, Bad Fredeburg

9.: Fa. Grobbel, Bad Fredeburg

Videonachweis:

Video 1: Johannes Förtsch

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Erläuterungen:

[1] In Deutschland besteht die ordentliche Gerichtsbarkeit aus allen Gerichten, die für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie Strafsachen zuständig sind. Nicht zugehörig sind Verwaltungsgerichte und andere besondere Gerichte wie Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte u.a.

[2] Das Landgericht ist das Gericht zwischen Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht. Als rechtsprechende Organe werden Zivilkammern und Strafkammern gebildet. Die Zuständigkeiten der Landgerichte gliedern sich in Erste Instanz und Zweite Instanz, abhängig von der Strafsache, dem Streitwert und Berufungen. Es gibt in Deutschland derzeit (2021) 115 Landgerichte.

[3] Zum OLG Hamm zählen 10 Landgerichtsbezirke. Es ist eines der drei Oberlandesgerichte in NRW und das größte der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland. Alle Oberlandesgerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

[4] In einem dreistufigen Behördenaufbau ist eine Mittelbehörde angeordnet zwischen den Unterbehörden (hier Landgerichte) und dem Bundesgerichtshof.

[5]  Als die „Privatgerichtsbarkeit“ aufgehoben wurde, wovon besonders die Gerichtsbarkeit des Landadels und der Gutsherrschaften, aber auch bestimmte Klassen von Staatsbürgern wie Adel, Klerus und Studenten betroffen waren, wurde eine einheitliche Gerichtsverfassung eingeführt. Gerichtliche Außenstellen in anderen Orten des Kreisgebietes waren mit den Kreisgerichten verbunden: sog.  Kreisdeputationen und Kreiskommissionen. 

[6] Gerichtsdeputationen waren mit mindestens drei Richtern besetzt. Hier konnten auch Fälle entschieden werden, für die ein voll besetztes Gericht erforderlich war. Eine Gerichtskommission bestand aus einem Einzelrichter (gleichzeitig Richter des Kreisgerichtes) und nichtrichterlichem Personal.

[7] Die Reichsjustizgesetze von 1879 umfassten das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und die Konkursordnung mit jeweiligen Einführungsgesetzen.

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Text und Entwurf:
Dagmar Sträter-Müller/Gilbert Förtsch im Jahre 2021


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